So werden Sie Pächter - Göppinger Gartenfreunde e.V.

Ortsverein der Göppinger Gartenfreunde e.V.

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So werden Sie Pächter

Wie werde ich Pächter?

    
So werden Sie Gartenpächter:      

Die Entscheidung für einen Kleingarten will sorgfältig durchdacht sein, prägt sie doch entscheidend das künftige Leben der ganzen Familie. Zur Entscheidungshilfe hier ein paar      
Fragen, die sich angehende Kleingärtner(-innen) zunächst unbedingt stellen sollten:      
     
Habe ich Lust, im Garten zu arbeiten?      
Habe ich Freude an der Natur, will ich eigene Erträge aus dem Garten?      
Reicht meine Freizeit für die Anforderungen, die der Garten stellt?      
Werden mein Partner, meine Kinder gerne mitmachen?      
Kann und will ich mich in einen Verein integrieren?      
Bin ich bereit, aktiv am Vereinsleben teilzunehmen?      
     
Alle Fragen mit " ja " beantwortet? Wunderbar!       
Dann könnte ein Kleingarten gut zu Ihnen passen.          

   
Sie müssen dann zunächst Vereinsmitglied (passives Mitglied) werden. Dann kommen Sie auf unsere Warteliste. Die Gärten werden bei Kündigung grundsätzlich zum 1.1. jeden jahres neu verpachtet.Die Warteliste besteht aktuell aus 44 Gartenbewerbern und die Wartezeit beträgt aktuell bis zu vier und mehr Jahren, bedingt durch die hohe Bewerberzahl seit Corona. Die Wartezeit ist abhängig von der Anzahl der Kündigungen im laufenden Jahr. Zur Verdeutlichung: im Jahr 2020 wurden 6 Gärten neu vergeben, im Jahr 2021 stehen bislang nur 4 Neuverpächtungen an.Bei einer Gartenaufgabe werden die Interessenten anhand der sogenannten Warteliste der Reihe nach abgefragt. (Es werden aus verschiedenen Gründen jährlich ca. 5-8 Pachtgärten frei). Es kann also durchaus schnell gehen, bis Sie einen Garten bekommen. Wenn die Gartenbewerber, die vor Ihnen auf der Liste stehen, den gerade angebotenen Garten nicht wollen, sei es wegen der Lage, der Größe oder aus sonst welchen Gründen, wird der nächste Interessent auf der Warteliste befragt. So können Sie auf der Liste durchaus schnell nach vorne kommen.  Wir können sich dann auch für eine unserer drei Gartenanlagen vormerken lassen.
     
Das Gartenhäuschen, die Bepflanzung usw. übernehmen Sie vom Vorpächter gegen Bezahlung des zuvor ermittelten Wertes. Dieser Wert beträgt je nach Alter und Zustand des Gartenhäuschens, vorhandener Terrassen und vorhandener Bepflanzung zwischen ca. 500 und 2.500 €. Dies sind aber nur ungefähre Richtwerte. Das Gartenhäuschen und die Ausstattung der Parzelle geht in Ihr Eigentum über, die Parzelle selbst muss gepachtet werden.

Der Landesverband der Gartenfreunde BW hat Richtlinien zur Wertermittlung in Kleingärten erlassen, die sicherstellen, daß niemand übervorteilt werden kann. Die Wertermittlung übernehmen eigens geschulte Fachkräfte der Vereine.

Neben der einmaligen Zahlung für die übernommenen Gegenstände und Einrichtungen fallen natürlich auch laufende Zahlungen an:      
     
Der Vereinsbeitrag (für Pächter seit 2021 49 €, er erhöht sich alle 2 jahre um 3 €, also erstmals in 2023), der jährliche Pachtzins, Versicherungsschutz für die Laube, Wassergeld, Stromkosten, Umlagen usw. werden von Ihrem Konto abgebucht. Aber keine Sorge, alles nur relativ kleine Beträge.  Die Pacht beträgt pro ar jährlich 13 € bei einer durchschnittlichen Parzellengröße von ca. 250 bis 450 m². Die Versicherung für die Gartenlaube (Feuer, Einbruch, Diebstahl) beträgt je nach Höhe der abgeschlossenen Versicherung zwischen 40 € und 50 € pro Jahr.  
     

Die Kleingärtnergemeinschaft pflegt unterhält die Gemeinschaftseinrichtungen und -anlagen, weshalb jeder Pächter Gemeinschaftsarbeit verrichten muss. Zur Zeit sind dies 6 Stunden jährlich pro Parzelle.      
     
Auch wenn Sie keinerlei gärtnerische Vorbildung besitzen, ist dies kein Hindernis. Der Verein hat ausgebildete Fachberater, die Ihnen gerne zur Seite stehen. Durch praktische       
Anleitungen vor Ort können Sie ihre Kentnisse und Fähigkeiten jederzeit erweitern.       
     


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